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Studie „Arbeitsrechte in globalen Produktionsnetzwerken“

Die von der AK in Auftrag gegebene Studie „Arbeitsrechte in globalen Produktionsnetzwerken“ beschäftigt sich mit den Veränderungen der Arbeitsbedingungen im Textil- und Elektroniksektor Rumäniens. Ziel ist es, herauszufinden, welchen Einfluss globale Produktionsnetzwerke auf die Arbeitsbedingungen der ArbeiterInnen haben.

Die Studie ergab, dass ArbeitnehmerInnen im Bekleidungssektor meist nur den Sektor- Mindestlohn bzw. Akkordlöhne erhalten. Bei Akkordlöhnen und Mindestquoten wird die zu produzierende Stückzahl vorgegeben- wird diese innerhalb der normalen Arbeitszeit nicht erreicht, fallen oft nicht rechtmäßig bezahlte Überstunden an. Lange Probezeiten sind genauso die Regel wie die Tatsache, dass GewerkschaftsführerInnen oder deren AnhängerInnen oftmals ohne Rechtfertigung entlassen werden.

Durch Aufklärung seitens NGOs, wie der Clean Clothes Kampagne, nehmen zunehmend mehr Unternehmen im Rahmen von CSR (Corporate Social Responsibility) Verhaltenskodizes an, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. So wurden den Beschäftigten beispielsweise ergonomische Stühle bereitgestellt und es wurde auf eine bessere Raumtemperatur geachtet. Dadurch gewannen beide Seiten: Aufgrund der verbesserten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten erhöhte sich auch ihre Arbeitseffizienz, woraus die Unternehmen mehr Gewinn erzielen konnten.


Dennoch ist anzumerken, dass CSR im Bereich der Löhne, der Arbeitszeit- und Intensität, sowie der informellen Arbeit und der Gewerkschaftsfeindlichkeit keine Verbesserungen herbeigeführt hat.

Im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung der AK, dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und der CCK am 9. Juni 2009 in der AK- Bibliothek wurden mögliche Lösungsansätze für diese Probleme aufgezeigt:

1.) Großaufträge des Staates vorrangig an sozial verantwortliche Unternehmen vergeben.

2.) Internationale Haftung für Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte rechtlich festgelegen.

3.) ArbeitnehmerInnenrechte für die ganze Waren- und Produktionskette verbindlich machen.

4.) Internationale und bilaterale Freihandelsabkommen nützen, um ArbeitnehmerInnenrechte zu verankern. Die WTO mit 143 Mitgliedern würde sich hierfür besonders gut eignen.

Dennoch, trotz öffentlichen Drucks, stellen sich die meisten Mitglieder bisher gegen eine Verbesserung der Arbeitsnormen für die Beschäftigten.

Weitere Informationen hier

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