Firmenprofil: IIC-Intersport International Corp.
|
|
www.intersport.com Kommentar der Clean Clothes Kampagne (CCK) und AktionsvorschlägeIntersport International Corp (IIC) ist 2006 der risikoorientierten Unternehmensinitiative BSCI beigetreten, bei der die Erhaltung der Unternehmensreputation im Vordergrund steht. Die BSCI alleine ist kein hinreichendes Instrument, um die zentralen Probleme der ArbeiterInnen zu lösen. So gibt die BSCI selbst zu, dass ihr Audit-Ansatz subtilere Verstösse wie z.B. gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit oft nicht aufdeckt. Und dennoch lässt Intersport seine Fabriken nicht durch eine Multi-Stakeholder Initiative unabhängig, und damit glaubwürdig, verifizieren. Seit Beitritt in die BSCI wurden erst vier Fabriken der insgesamt 106 ProduzentInnen in Asien und Europa auditiert, 2007 waren sieben weitere Audits in der Planung und vier Fabriken sind SA 8000 zertifiziert. Da IIC seine Lieferanten oft wechselt (bei 60 bis 70 Prozent der Zulieferer dauert die Geschäftsbeziehung weniger als fünf Jahre) erschwert es sich Intersport selbst, gemeinsam mit den Produzenten faire Arbeitsbedingungen einzuführen. Während die 4900 INTERSPORT-Läden Bekleidung aus Bio-Baumwolle von anderen Sportmarken anbieten, ist bei den im Auftrag von Intersport produzierten Artikeln nichts dergleichen zu finden. Take Action: Platzieren Sie beim Verkaufspersonal Ihre Zweifel am BSCI-Ansatz und motivieren Sie Intersport, der Fair Wear Foundation (FWF) beizutreten. Fragen Sie nach Produkten aus Fair Trade oder ökologisch zertifizierter Baumwolle. Die nachfolgende Beurteilung der Unternehmensperformance hinsichtlich Transparenz sowie der Implementierung und dem Monitoring von Arbeitsrechtsnormen basiert auf den Antworten des Unternehmens auf den Fragebogen der CCK und auf einer zusätzlichen Recherche von Dokumenten, durchgeführt von der CCK 2007. Entwicklungen nach 2007 finden sich unter der Kategorie "Jüngste Entwicklungen". TransparenzIIC-Intersport International Corp. hat den Fragebogen der CCK beantwortet und einige zusätzliche Dokumente mitgeliefert. Das Unternehmen steht im Dialog mit einigen NGOs und Gewerkschaften. Das Unternehmen ist im Hinblick auf viele Kennzahlen Umsätze, Profite, Verkäufe und Unternehmensstruktur transparent. Die Gehälter der Top-ManagerInnen sind nicht bekannt. Die zu den Produktionsländern und zur Struktur der Zulieferkette gelieferte Information ist nicht sehr umfassend. Es existiert kein Nachhaltigkeitsbericht. IIC-Intersport International Corp. liefert weder Ergebnisse von Fabrik-Audits noch Informationen zu Verifikations-Aktivitäten. Das Unternehmen veröffentlicht keine allgemeinen Ziele für künftige Audit-Aktivitäten. Explizite Anerkennung der ArbeitsrechteDer Verhaltenskodex des Unternehmens IIC-Intersport International Corp. verweist auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und verlangt, dass alle relevanten lokalen Arbeitsgesetze eingehalten werden müssen. Der Kodex weist ferner darauf hin, dass dort, wo lokale und internationale Arbeitsstandards variieren, der höhere Standard gelten soll. Das Unternehmen verpflichtet sich formell dazu, grundlegende Arbeitsstandards entsprechend den ILO Kernkonventionen zu respektieren. Diese Normen beinhalten die Organisationsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlung, verbieten Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Das Unternehmen verpflichtet jedoch nicht alle Arbeitsstätten, in denen ihre Produkte hergestellt werden, den Kodex einzuhalten. Der Verhaltenskodex von IIC-Intersport International Corp. gilt nicht für alle ArbeiterInnen in der Produktionskette, für die das Unternehmen eine Mitverantwortung trägt. Über die ILO-Kernarbeitsnormen hinaus, verpflichtet sich das Unternehmen, den ArbeiterInnen einen Lohn zu zahlen, der den Grundbedarf der ArbeiterInnen und ihrer Familie deckt. Dieser lässt aber kein zusätzlich frei verfügbares Einkommen übrig. Es ist vereinbart, dass Überstunden nur gelegentlich geleistet und mit dem üblichen Zuschlag abgegolten werden müssen. Der Verhaltenskodex verlangt eine sichere und hygienisch einwandfreie Arbeitsumgebung in den Zulieferfabriken. Das Unternehmen verlangt nicht explizit, dass alle ArbeiterInnen einen geregelten Arbeitsvertrag erhalten. Über die oben erwähnten Arbeitsstandards hinaus ist der Verhaltenskodex in einzelnen Punkten nicht hinreichend genau. Er enthält keine Verpflichtung im Hinblick auf*: - die Garantie eines existenzsichernden Lohns für einen regulären Arbeitstag ohne Überstunden. Kodexumsetzung und BeschaffungspolitikZwar wurden einige Schritte unternommen, um die Bedingungen zu verbessern, aber IIC-Intersport International Corp. hat nicht die ausreichenden Instrumente, um minimale Arbeitsstandards effektiv in der Zulieferkette zu implementieren. Der Verhaltenskodex ist in die Sprachen der meisten Länder übersetzt, aus denen das Unternehmen die Waren bezieht; jeder Kaufvertrag legt die Verpflichtung des Zulieferers fest, den Kodex umzusetzen. Entsprechend den vorliegenden Informationen beabsichtigt IIC-Intersport International Corp. nicht, die Zahlung eines existenzsichernden Lohns zu implementieren. Entsprechend der gelieferten Information liegen einige der Produktionsstandorte in Ländern oder Zonen, in denen Vereinigungsfreiheit gesetzlich nicht garantiert wird. Es existieren keine Vorschriften, um den Einkäufern Anreize zur Belohnung besserer Arbeitsbedingungen zu bieten. Kontrollen und ÜberwachungInnerhalb eines Jahres hat das Unternehmen als Mitglied der BSCI vier Zulieferbetriebe auditiert. Das Unternehmen ist nicht in eine unabhängige Verifikation durch einen Multi-Stakeholder-Ansatz involviert. Skandalfälle und bekannt gewordene ArbeitskonflikteEs existieren keine CCK-Aufrufe, welche IIC auffordern, Verantwortung für Arbeitsrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette zu übernehmen. Jüngste EntwicklungenFür das laufende Jahr ist ein Sozialbericht geplant. Die CCK erwartet, dass dieser Bericht im Hinblick auf Transparenz den Empfehlungen der Global Reporting Initiative (GRI) folgt, und detailliert über soziale und ökologische Forschritte bei allen Produzenten informiert. *Um mit den jüngsten Entwicklungen der international anerkannten Arbeitsrechtsnormen mitzuhalten (siehe Kodex unter: www.jo-in.org/documents.htm), müsste IIC-Intersport International Corp. den Firmenkodex bezüglich der folgenden Normen aktualisieren und die folgenden ILO-Konventionen explizit anerkennen: 81, 122, 175, 177, 183, sowie die ILO-Empfehlungen: 143, 35, 90, 111, 168, 184. |
