Firmenprofil: Wolford AG
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www.wolford.com Kommentar der Clean Clothes Kampagne (CCK) und AktionsvorschlägeWolford ist ein österreichisches börsennotiertes Unternehmen, das hauptsächlich Unterwäsche herstellt. Das Unternehmen hat es abgelehnt den Fragenbogen der CCK auszufüllen. Trotz mehrmaligen Versuchen der Kontaktaufnahmen und Anfragen der CCK Unterlagen zur Verfügung zu stellen, hat das Unternehmen nicht reagiert. Die CCK fordert eine Einführung und Implementierung des CCK-Verhaltenskodex, eine unabhängige Überprüfung der Produktionsbetriebe, mehr Transparenz und Kooperationsbereitschaft von Wolford. Take Action: Unterstützen Sie die Forderung nach mehr Transparenz, einer Implementierung des CCK-Verhaltenskodex und einer unabhängigen Überprüfung der Produktionskette und teilen Sie dem Unternehmen ihren Standpunkt mit! Einen entsprechenden Briefvorschlag finden Sie unter: www.cleanclothes.at/start.asp?ID=11345&b=1021 Da Wolford nicht auf den Fragebogen der CCK geantwortet hat, basiert die folgende Evaluation der Unternehmensverantwortung ausschließlich auf einer Recherche von Dokumenten durch die CCK 2007. Entwicklungen nach 2007 finden sich unter der Kategorie "Jüngste Entwicklungen". TransparenzWolford AG hat überhaupt nicht auf die Anfrage der CCK reagiert. Es werden einige Informationen zum Umsatz und dem Unternehmensgewinn veröffentlicht. Die Gehälter der Top-ManagerInnen sind nicht bekannt. Die zu den Produktionsländern und zur Struktur der Zulieferkette gelieferte Information ist nicht sehr umfassend. Es existiert kein Nachhaltigkeitsbericht. Wolford AG liefert weder Ergebnisse von Fabrik-Audits noch Informationen zu Verifikations-Aktivitäten. Das Unternehmen veröffentlicht keine allgemeinen Ziele für künftige Audit-Aktivitäten. Explizite Anerkennung der ArbeitsrechteWolford AG hat sich in keinem öffentlichen Dokument zur Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der lokalen Arbeitsgesetze bekannt. Der Verhaltenskodex beinhaltet nicht alle Bestimmungen der ILO Kernarbeitsnormen. Diese Normen beinhalten die Organisationsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlung, verbieten Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Das Unternehmen verpflichtet sich weder dazu, Löhne entsprechend eines existenzsichernden Lohns noch entsprechend eines gesetzlichen Mindestlohns zu zahlen. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit. Der Verhaltenskodex erwähnt weder eine sichere noch eine hygienisch einwandfreie Arbeitsumgebung in den Zulieferfabriken. Das Unternehmen verlangt nicht explizit, dass alle ArbeiterInnen einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag erhalten. * Kodexumsetzung und BeschaffungspolitikWolford AG hat nicht die Schritte angezeigt, die unternommen werden, um minimale Arbeitsstandards in der Zulieferkette effektiv zu implementieren. Es gibt keine Beweise dafür, dass das Unternehmen Wolford AG Trainings zu Arbeitsrechtsfragen fördert. Entsprechend den vorliegenden Informationen beabsichtigt Wolford AG nicht, die Zahlung eines existenzsichernden Lohns zu implementieren. Wolford AG hat nicht gezeigt, dass es sich der Tatsache bewusst ist, dass ein Teil der Produktionsstandorte in Ländern oder Zonen liegt, in denen Vereinigungsfreiheit gesetzlich nicht garantiert wird. Es existieren keine Vorschriften, um den Einkäufern positive Anreize zu geben, um bessere Arbeitsbedingungen zu belohnen. Es existieren keine Maßnahmen, die zeigen, wie die Planung verbessert werden kann damit exzessive Überstunden vermieden werden. Kontrollen und ÜberwachungDie CCK hat keine Informationen über die Monitoring-Aktivitäten des Unternehmens. Das Unternehmen ist nicht in eine unabhängige Verifikation durch einen Multi-Stakeholder-Ansatz involviert. Skandalfälle und bekannt gewordene ArbeitskonflikteEs existieren keine CCK-Aufrufe, welche Wolford AG auffordern, Verantwortung für Arbeitsrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette zu übernehmen. Jüngste EntwicklungenKeine Angaben *Um mit den jüngsten Entwicklungen der international anerkannten Arbeitsrechtsnormen mitzuhalten (siehe Kodex unter: www.jo-in.org), müsste Wolford AG die folgenden ILO-Konventionen explizit anerkennen: 138, 182, 87, 98, 135, 100, 111, 29, 105, 1, 81, 122, 131, 154, 159, 175, 177, 183, und die ILO-Empfehlungen: 143, 35, 90, 111, 146, 164, 168, 184, 190. |
