Termine     Bestellung     Presse     Kontakt
Clean Clothes Logo

Firmenprofil: Mizuno Corporation

www.mizuno.com

Hauptsitz:     Osaka
Land:     Japan
Gegründet:     1906
Anzahl der Verkaufsstellen in Europa:     ca. 21.000
Im Besitz von:     AG
CEO:    Akito Mizuno
Produktbeschreibung:     Sportschuhe, Sportbekleidung und Accessoires für Männer und Frauen
Produktionsländer:    China (People's Republic of China), Indonesien, Japan, Taiwan, Thailand, Vietnam
Allgemeine Bemerkungen:    Keine Angaben

1-12-35,Nanko-kita,Suminoe-ku,
Osaka 559-8510
ystakaha@mizuno.co.jp


Kommentar der Clean Clothes Kampagne (CCK)



Mizuno hat den Fragebogen der CCK beantwortet. Das Unternehmen ist im Dialog mit TWARO (the Asian and Pacific Regional Organisation of the International Textile, Garment and leather Workers’ Federation) über seine CSR-Aktivitäten. In der Vergangenheit hat sich Mizuno offen gezeigt gegenüber Themen, die von Arbeitsrechtsorganisation angesprochen wurden.

Trotz einer gewissen Aufgeschlossenheit, möchte die CCK Mizuno zu mehr Transparenz aufrufen, wie die Veröffentlichung der Zulieferliste. Die CCK begrüßt die Ankündigung von Mizuno, die Ergebnisse von Fabrik-Audits 2010 der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Um eine unabhängige Überprüfung der Zulieferbetriebe sicher zu stellen, fordert die CCK Mizuno auf einer Multistakeholder-Organisation (MSI) beizutreten.

Die CCK ruft Mizuno auf, einen existensichernden Lohn für alle ArbeiterInnen, die Produkte für das Unternehmen fertigen,, zu garantieren. Um das Recht der ArbeiterInnen auf Vereinigungsfreiheit zu unterstützen, sollte Mizuno darauf achten, dass das Unternehmen keine weiteren Betriebe auf ihre Zulieferliste aufnehmen, die in Ländern fertigen, wo nationale Gesetze Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlung einschränken oder in Freihandelszonen ansässig sind. Da Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen in diesen Zonen keine rechtliche Basis hat. Mizuno sollte sich explizit gegen kurzfristige Anstellungsverhältnisse in den Zulieferbetrieben aussprechen, denn nur durch eine fixe Anstellung haben die ArbeiterInnen Anspruch auf alle Arbeitsrechte bzw. Sozialleistungen. Abschließend erwartet die CCK von Mizuno ihre Einkaufpraktiken so zu gestalten, dass es den Zulieferbetrieben möglich ist, alle Arbeitsrechte einzuhalten, was eine stabile Geschäftsbeziehung, einen fairen Preis und realistische Lieferzeiten erfordert.


Die nachfolgende Beurteilung der Unternehmensperformance hinsichtlich Transparenz sowie der Implementierung und dem Monitoring von Arbeitsrechtsnormen basiert auf den Antworten des Unternehmens auf den Fragebogen der CCK und auf einer zusätzlichen Recherche von Dokumenten, durchgeführt von der CCK 2007. Entwicklungen nach 2007 finden sich unter der Kategorie "Jüngste Entwicklungen".


Transparenz



Mizuno Corporation hat den Fragebogen der CCK beantwortet und einige zusätzliche Dokumente mitgeliefert.  Nach unserer Information steht das Unternehmen nicht im Kontakt mit zivilgesellschaftlichen Organisationen bezüglich Themen der Unternehmensverantwortung.  Das Unternehmen ist im Hinblick auf viele Kennzahlen Umsätze, Profite, Verkäufe und Unternehmensstruktur transparent.  Die Gehälter von Top-ManagerInnen sind nicht bekannt. Zum Teil werden die Produktionsländer genannt und über die Struktur der der Zulieferkette informiert.  Ein Nachhaltigkeitsbericht ist öffentlich zugänglich, aber er entspricht nicht internationalen Berichtsstandards (GRI). Mizuno Corporation liefert weder Ergebnisse von Fabrik-Audits noch Informationen zu Verifikations-Aktivitäten.  Das Unternehmen veröffentlicht keine allgemeinen Ziele für künftige Audit-Aktivitäten.


Explizite Anerkennung der Arbeitsrechte



Der Verhaltenskodex des Unternehmens Mizuno Corporation verlangt, dass alle relevanten lokalen Arbeitsgesetze eingehalten werden müssen. Der Kodex weist jedoch nicht darauf hin, dass dort, wo lokale und internationale Arbeitsstandards variieren, der höhere Standard gilt. Im Verhaltenskodex wird nicht auf die Allgemeine Erklärung der Menschrechte verwiesen.  Das Unternehmen verpflichtet sich formell dazu, grundlegende Arbeitsstandards – entsprechend den ILO Kernkonventionen – zu respektieren. Diese Normen beinhalten die Organisationsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlung, verbieten Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Das Unternehmen verpflichtet jedoch nicht alle Arbeitsstätten, in denen ihre Produkte hergestellt werden, dazu, den Kodex einzuhalten.  Der Verhaltenskodex von Mizuno Corporation gilt nicht für alle ArbeiterInnen in der Bekleidungs-Kette, für die das Unternehmen eine Mitverantwortung trägt.  Jenseits der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet sich das Unternehmen nur dazu, den gesetzlichen Mindestlohn oder Standard-Industrielohn zu zahlen, d.h. keinen existenzsichernden Lohn. Es existieren keine Einschränkungen im Hinblick auf Überstunden.  Der Verhaltenskodex erwähnt weder eine sichere noch eine hygienisch einwandfreie Arbeitsumgebung in den Zulieferfabriken.  Das Unternehmen verlangt nicht explizit, dass alle ArbeiterInnen einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag erhalten. Über die oben erwähnten Arbeitsstandards hinausgehend ist der Verhaltenskodex in einzelnen Punkten nicht hinreichend genau. Er enthält keine Verpflichtung im Hinblick auf*: 
- Bestimmungen über vorübergehende Maßnahmen im Interesse der Kinder und ihrer Familien, wenn Kinderarbeit vorgefunden wird. 
- Sonderbestimmungen für ArbeiterInnen unter 18 Jahren (z.B. Ausbildung, kein Recht zu arbeiten). 
- spezifische Schritte, um vernünftige Arbeitsbedingungen in solchen Ländern zu fördern, in denen nationale Gesetze das Vereinigungsrecht und die Rechte zu Kollektivverhandlungen einschränken. 
- das Verbot des Arbeitgebers, Kautionen einzufordern oder Personalausweise zurückzubehalten. 
- Bezahlung von Überstunden zum erhöhten Stundenansatz.
- die Garantie eines existenzsichernden Lohns für einen regulären Arbeitstag ohne Überstunden.
- Verbot von körperlicher Misshandlung oder deren Androhung, von ungewöhnlichen Bestrafungen oder Disziplinierungsmaßnahmen sowie von sexuellen und anderen Formen der Belästigung sowie der Einschüchterung durch den Arbeitgeber. 
- den expliziten Hinweis auf die ILO-Kernkonvention 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.


Kodexumsetzung und Beschaffungspolitik



Zwar wurden einige Schritte unternommen, um die Bedingungen zu verbessern, aber Mizuno Corporation hat nicht die ausreichenden Instrumente, um minimale Arbeitsstandards effektiv in der Zulieferkette zu implementieren.  Das Unternehmen hat nicht offen gelegt, ob sein Verhaltenskodex in irgendeine Sprache eines Landes übersetzt wurde, aus der es die Waren bezieht.    Entsprechend den vorliegenden Informationen beabsichtigt Mizuno Corporation nicht, die Zahlung eines existenzsichernden Lohns zu implementieren.   Mizuno Corporation berücksichtigt zu einem gewissen Grade, dass die eigene Beschaffungspolitik Auswirkungen auf die Zulieferer hat. Das Unternehmen hat einige Prozeduren etabliert, welche den Zulieferern zeigen, wie die Planung verbessert und damit übermäßige Überstunden vermieden werden können.  Es existieren keine Vorschriften, um den Einkäufern positive Anreize zu geben, um bessere Arbeitsbedingungen zu belohnen.


Kontrollen und Überwachung



Die CCK hat keine Informationen über die Monitoring-Aktivitäten des Unternehmens.  Das Unternehmen ist nicht in eine unabhängige Verifikation durch einen Multi-Stakeholder-Ansatz involviert.


Skandalfälle und bekannt gewordene Arbeitskonflikte



Es existieren keine CCK-Aufrufe, welche Mizuno auffordern, Verantwortung für Arbeitsrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette zu übernehmen.  
   

Jüngste Entwicklungen



In einem Brief an die CCK kündigt Mizuno an, den Verhaltenskodex zu überarbeiten.

Bei der dreitätigen Play Fair-Konferenz im Juli 2008 in Hongkong sagte Mizuno zu, sich an den Follow-Up-Plänen von Play Fair 2008 - der Kampagne für bessere Arbeitsbedingungen in der Sportarikelindustrie - zu beteiligen, mit der Zielsetzung Gewerkschaftstätigkeiten und Kollektivverhandlungen in der Branche zu fördern und eine Anhebung der Löhne im gesamten Sektor zu erreichen.



*Um mit den jüngsten Entwicklungen der international anerkannten Arbeitsrechtsnormen mitzuhalten (siehe Kodex unter: www.jo-in.org), müsste Mizuno Corporation den Firmenkodex bezüglich der folgenden Normen aktualisieren und die folgenden ILO-Konventionen explizit anerkennen:  138,  182,  87,  98,  135,  100, 111,  29,  105,  1,  81,  122,  131,  154,  159,  175,  177,  183, und die  ILO-Empfehlungen: 143,  35,  90, 111,  146,  164,  168,  184,  190.