Triumph ist das größte Bekleidungsunternehmen in der Schweiz, mit einem Umsatz von mehr als 2 Milliarden Franken. Zudem ist die Firma in einer fast einmaligen Ausgangslage, da 67 Prozent der Produktion in eigenen Werken stattfinden. Diese Position wäre eigentlich ideal, um eine externe Verifizierung unter Einbezug lokaler zivilgesellschaftlicher Gruppen durchzuführen. Dennoch ist Triumph bis heute keiner unabhängigen Verifizierungsstelle mit Multi-Stakeholder Ansatz beigetreten.
Der Verhaltenskodex der Firma fordert die Bezahlung eines Existenzlohnes. Es wird aber weder erwähnt, dass dieser für mehrere Familienmitglieder ausreichen muss, noch wird gefordert, dass er innerhalb der Regelarbeitszeit erreicht wird. Deshalb kann dies nicht als Existenzlohn angesehen werden.
Die vertragliche Bindung zur Umsetzung des Verhaltenskodex auf der Ebene der Unterlieferanten will Triumph in Zukunft strenger regeln und entsprechende Vertragsänderungen schrittweise einführen.
Es ist in der Vergangenheit wiederholt zu Konflikten zwischen Management und Gewerkschaften gekommen, in denen Einschränkungen in der Gewerkschaftsfreiheit beklagt wurden. Eine Eingabe wegen Verstoß gegen die OECD-Richtlinien ist momentan beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hängig.
Triumph bietet keine Bio- oder Faitrade-Produkte an.
Triumph International Spiesshofer & Braun hat den Fragebogen der CCK beantwortet und einige zusätzliche Dokumente mitgeliefert. Der Verhaltenskodex der Firma ist öffentlich zugänglich im Internet, in Verkaufsläden oder durch andere Informationskanäle. Die Firma liefert nicht sehr umfassende Informationen zu den Produktionsländern und der Struktur der Lieferkette. Es existiert kein Sozialbericht. Triumph International Spiesshofer & Braun liefert keine Ergebnisse von Fabrikaudits und es existieren auch keine Reporte mit Ergebnissen einer MSI-Verifizierung.
Das Unternehmen Triumph International Spiesshofer & Braun hat einen Verhaltenskodex verabschiedet. Der Verhaltenskodex weist nicht darauf hin, dass dort, wo lokale und internationale Arbeitsstandards variieren, der höhere Standard gelten soll. Triumph International Spiesshofer & Braun erklärt, dass die Firma für die Umsetzung des Verhaltenskodex in der gesamten Lieferkette (inkl. Unterlieferanten) verantwortlich ist. Der Verhaltenskodex beinhaltet Maßnahmen, um diesen in den Arbeitsstätten zu implementieren, und die Einhaltung zu überprüfen. Das Unternehmen verpflichtet sich formell dazu, grundlegende Arbeitsstandards zu respektieren, aber es verweist nicht explizit auf die einzelnen ILO Kernarbeitsnormen. Das Unternehmen verpflichtet sich nur dazu, den gesetzlichen Mindestlohn oder Standard-Industrielohn zu zahlen, d.h. keinen Existenzlohn. Der Verhaltenskodex der Firma beschränkt die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 Stunden (48 Stunden plus 12 Stunden Überzeit) aber es ist nicht vereinbart, dass Überstunden nur gelegentlich anfallen dürfen. Der Verhaltenskodex verlangt eine sichere und hygienisch einwandfreie Arbeitsumgebung in den Zulieferfabriken. Das Unternehmen verlangt nicht explizit, dass alle ArbeiterInnen einen Arbeitsvertrag erhalten. Über die oben erwähnten Arbeitsstandards hinaus ist der Verhaltenskodex in einzelnen Punkten nicht hinreichend genau. Er enthält keine Verpflichtung im Hinblick auf*:
*Um mit den jüngsten Entwicklungen der international anerkannten Arbeitsrechtsnormen mitzuhalten (siehe Kodex unter: www.jo-in.org), müsste Triumph International Spiesshofer & Braun den Firmenkodex bezüglich der folgenden Normen aktualisieren (und die folgenden ILO-Konventionen explizit anerkennen): 182, 1, 81, 122, 131, 154, 155, 159, 175, 177, 183 und die ILO-Empfehlungen 35, 90, 111, 146, 164, 168, 184, 190.
Der Verhaltenskodex ist in einige Sprachen der Länder übersetzt, aus denen das Unternehmen die Waren bezieht. Der Kaufvertrag mit dem Zulieferer legt nicht fest, dass der Kodex bei ihm und all seinen Unterlieferanten umgesetzt werden muss. Es gibt keine glaubwürdigen Beweise dafür, dass das Unternehmen Triumph International Spiesshofer & Braun Trainings zu Arbeitsrechtsfragen organisiert oder fördert. Entsprechend den vorliegenden Informationen beabsichtigt Triumph International Spiesshofer & Braun nicht, die Zahlung eines Existenzlohns für alle ArbeiterInnen in der Zulieferkette zu implementieren. Entsprechend der gelieferten Information liegen einige der Produktionsstandorte in Ländern oder Zonen, in denen Vereinigungsfreiheit gesetzlich nicht garantiert wird. Dem Unternehmen gelingt es nicht, die negativen Auswirkungen seiner eigenen Beschaffungspolitik auf Arbeitsbedingungen genügend umfassend zu berücksichtigen. Es existieren keine Vorschriften, um den Einkäufern positive Anreize zu geben, damit sie bessere Arbeitsbedingungen in den Fabriken berücksichtigen und Aufträge bevorzugt an diese Produktionsstätten geben. Es existieren keine Maßnahmen, die zeigen wie die Planung verbessert werden kann, damit exzessive Überstunden vermieden werden.
Das Unternehmen ist nicht Mitglied einer Business-Monitoringinitiative. Die CCK hat keine Resultate der Monitoring Aktivitäten des Unternehmens. Triumph International Spiesshofer & Braun konnte nicht beispielhaft zeigen, wie identifizierte Verstöße gegen Arbeitsrechte nachverfolgt und behoben werden. Das Unternehmen ist nicht in eine unabhängige Verifizierung durch einen Multi-Stakeholder-Ansatz involviert.
Fortgeschritten
Durchschnittlich
Einsteiger
Nachlässig
Verweigerer
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Bericht über Snow-, Skate- und Surf-Unternehmen zum Download