s.Oliver ist Mitglied der Business Social Compliance Initiative (BSCI) und verfolgt damit einen stark Audit-fokussierten Ansatz. s.Oliver lässt seine Bemühungen nicht durch eine unabhängige Multistakeholder-Verifizierungsstelle überprüfen und verpflichtet sich auch nicht, einen Existenzlohn zu bezahlen.
Da s.Oliver nicht auf den Fragebogen der CCK geantwortet hat, basiert die folgende Evaluation der Unternehmensverantwortung ausschließlich auf früheren Kontakten mit dem Unternehmen und einer Recherche von Dokumenten durch die CCK.
s.Oliver hat den Fragebogen der CCK nicht beantwortet. Der Verhaltenskodex der Firma ist öffentlich zugänglich im Internet, in Verkaufsläden oder durch andere Informationskanäle. Die Firma liefert keine Information zur Struktur der Zulieferkette, der Produktionsländer und der Produktionsstätten. Es existiert kein öffentlich zugänglicher Sozialbericht. s.Oliver liefert keine Ergebnisse von Fabrikaudits und es existieren auch keine Reporte mit Ergebnissen einer MSI-Verifizierung.
Das Unternehmen s.Oliver hat einen Verhaltenskodex verabschiedet. Der Verhaltenskodex weist darauf hin, dass dort, wo lokale und internationale Arbeitsstandards variieren, der höhere Standard gelten soll. s.Oliver erklärt nicht, dass sie für die Umsetzung des Verhaltenskodex in der gesamten Lieferkette (inkl. Unterlieferanten) verantwortlich ist. Das Unternehmen verpflichtet sich formell dazu grundlegende Arbeitsstandards – entsprechend den ILO Kernkonventionen – in der gesamten Lieferkette zu respektieren. Das Unternehmen verpflichtet sich nur dazu, den gesetzlichen Mindestlohn oder Standard-Industrielohn zu zahlen, d.h. keinen Existenzlohn. Der Verhaltenskodex der Firma beschränkt die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 Stunden (48 Stunden plus 12 Stunden Überzeit). Es ist vereinbart, dass Überstunden nur gelegentlich geleistet und mit dem üblichen Zuschlag abgegolten werden müssen. Der Verhaltenskodex verlangt eine sichere und hygienisch einwandfreie Arbeitsumgebung in den Zulieferfabriken. Das Unternehmen verlangt nicht explizit, dass alle ArbeiterInnen einen Arbeitsvertrag erhalten. Über die oben erwähnten Arbeitsstandards hinaus ist der Verhaltenskodex in einzelnen Punkten nicht hinreichend genau. Er enthält keine Verpflichtung im Hinblick auf*:
*Um mit den jüngsten Entwicklungen der international anerkannten Arbeitsrechtsnormen mitzuhalten (siehe Kodex unter: www.jo-in.org), müsste S.Oliver den Firmenkodex bezüglich der folgenden Normen aktualisieren (und die folgenden ILO-Konventionen explizit anerkennen): 81, 122, 175, 177 und die ILO-Empfehlungen 143, 35, 90, 111, 168, 184.
Jeder Kaufvertrag legt die Verpflichtung des Zulieferers fest, den Kodex bei sich und seinen Unterlieferanten umzusetzen. Es gibt keine glaubwürdigen Beweise dafür, dass das Unternehmen s.Oliver Trainings zu Arbeitsrechtsfragen organisiert oder fördert. Entsprechend den vorliegenden Informationen beabsichtigt s.Oliver nicht, die Zahlung eines Existenzlohns für alle ArbeiterInnen in der Zulieferkette zu implementieren. s.Oliver hat nicht gezeigt, dass es sich der Tatsache bewusst ist, dass ein Teil der Produktionsstandorte in Ländern oder Zonen liegt, in denen Vereinigungsfreiheit gesetzlich nicht garantiert wird. Wir befürchten, dass es dem Unternehmen nicht gelingt, die negativen Auswirkungen seiner eigenen Beschaffungspolitik auf Arbeitsbedingungen genügend umfassend zu berücksichtigen. Es sind keine Vorschriften bekannt, die zeigen würden wie die Planung verbessert werden kann, damit exzessive Überstunden vermieden werden.
Das Unternehmen ist Mitglied der Business-Monitoringinitiative BSCI. s.Oliver konnte nicht beispielhaft zeigen, wie identifizierte Verstöße gegen Arbeitsrechte nachverfolgt und behoben werden. Das Unternehmen ist nicht in eine unabhängige Verifizierung durch einen Multi-Stakeholder-Ansatz involviert.
Fortgeschritten
Durchschnittlich
Einsteiger
Nachlässig
Verweigerer
↑ Aufwärtstrend - Fair Wear Foundation Beitritt
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Bericht über Snow-, Skate- und Surf-Unternehmen zum Download