Positiv zu vermerken ist, dass sich im Gegensatz zu 2009 das Unternehmen 2010 an der Erhebung beteiligt sowie der CCK Informationen über Unternehmensstruktur und CSR-Maßnahmen zur Verfügung gestellt hat. Der bestehende Schöffel-Verhaltenskodex ist in einige Sprachen der Produktionsländer übersetzt, nicht jedoch in alle Sprachen. Schöffel bekennt sich nicht zu der Zahlung eines Existenzlohns, sondern nimmt in seinem Verhaltenskodex nur auf die Zahlung des gesetzlich festgelegten oder branchenüblichen Mindestlohns Bezug, der die Grundbedürfnisse der MitarbeiterInnen abdecken soll. Obwohl das Recht auf Organisationsfreiheit im Verhaltenskodex vermerkt ist, hat das Unternehmen keine speziellen Vorkehrungen getroffen oder Methoden entwickelt, wie die Mitbestimmung der ArbeiterInnen in Ländern oder Zonen implementiert werden kann, in denen Gewerkschaftsrechte eingeschränkt sind.
Schöffel hat nach dem Abschluss der Studie angekündigt, der Multi-Stakeholder-Initiative Fair Wear Foundation (FWF) beizutreten. Mit dem Beitritt würde sich das Unternehmen einem der weitest reichenden Verhaltenskodizes verpflichten.
Neuste Entwicklung seit der Veröffentlichung der Firmenporträts:
Schöffel ist seit 8.2.2011 Mitglied bei der Fair Wear Foundation (FWF). Mit dem Beitritt zur FWF übernimmt Schöffel auch den umfassenden FWF-Verhaltenskodex. Dieser beinhaltet u.a. die Verpflichtung auf die Bezahlung eines Existenzlohnes. Der Beitritt zur FWF ermöglicht eine unabhängige Verifizierung. Das Unternehmen befindet sich auf dem richtigen Weg, Verbesserungen in der Kodex-Implementierung sind zu erwarten.
Aktuelle Informationen zu den Aktivitäten von Schöffel für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Zulieferbetrieben finden Sie im Management-System-Audit-Bericht der Fair Wear Foundation, der im Verlauf vom Jahr 2012 erscheint. Sowie im Sozialbericht der Firma, der hier aufgeschalten wird, sobald er veröffentlich ist.
Schöffel hat den Fragebogen der CCK beantwortet und einige zusätzliche Informationen und Dokumente mitgeliefert. Das Unternehmen ist bemüht, transparent zu sein im Hinblick auf Umsätze und Unternehmensstruktur. Der Verhaltenskodex ist auf der Webseite des Unternehmens in sieben verschiedenen Sprachen öffentlich zugänglich. Schöffel liefert nicht sehr umfassende Informationen zu den Produktionsländern und der Struktur der Lieferkette. Es existiert weder ein Sozialbericht noch ein Jahresbericht.
Der Verhaltenskodex von Schöffel verweist weder auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte noch auf die ILO-Kernarbeitsnormen. Ebenso wenig wird verlangt, dass alle relevanten lokalen Arbeitsgesetze eingehalten werden müssen und dass dort, wo lokale und internationale Arbeitsstandards variieren, der höhere Standard gelten soll. Das Unternehmen verpflichtet sich formell dazu, in allen Arbeitsstätten, in denen seine Produkte hergestellt werden, einige der grundlegenden Arbeitsstandards zu respektieren. Diese Normen beinhalten die Organisationsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, verbieten Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Eine Arbeitswoche darf das Ausmaß von 48 Regulärarbeitsstunden und 12 Überstunden nicht überschreiten. Das Unternehmen verpflichtet sich jedoch nicht dazu, Löhne entsprechend eines Existenzlohns zu zahlen. Im Verhaltenskodex ist lediglich die Verpflichtung zur Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohns oder Standard-Industrielohns vorgesehen.
Zur Unterstützung der Lieferanten bei der Kodexumsetzung sieht Schöffel Kapazitätenplanung und Trainings für das lokale Management in den Fabriken vor. Es finden keine Audits statt. Um sowohl die Umsetzung des Verhaltenskodexes als auch eine Unterstützung hierbei zu gewährleisten, plant das Unternehmen, in naher Zukunft einer Monitoring-Initative beizutreten, und gibt an, dass der Beitritt an der Empfehlung der European Outdoor Group ausgerichtet werden soll. Genauere Angaben fehlen. Schöffel ist hinsichtlich der CSR-Struktur transparent. Das CSR-Personal ist in zentralen Unternehmensfunktionen verankert, nimmt aber nur einen sehr geringen Prozentsatz (1,5%) in der Firmenstruktur ein. Entsprechend den vorliegenden Informationen beabsichtigt das Unternehmen nicht, die Zahlung eines Existenzlohns für alle ArbeiterInnen in der Zulieferkette zu implementieren. Schöffel führt eine Risikoanalyse hinsichtlich ethischer Fragen in der Lieferkette jedes Produktes durch, indem Gespräche und Besuche der Produktion vor Beginn der Partnerschaft stattfinden. Zudem muss der Verhaltenskodex unterzeichnet werden. Entsprechend der gelieferten Informationen liegen einige der Produktionsstandorte in Ländern oder Zonen, in denen Vereinigungsfreiheit gesetzlich nicht garantiert wird. Es bestehen keine speziellen Vorgaben oder Richtlinien, wenn Waren aus Ländern bezogen werden, in denen Gewerkschaftsrechte eingeschränkt sind. Sowohl zur Implementierung von CSR-Themen als auch zur Umsetzung des Verhaltenskodexes im Unternehmen sieht Schöffel CSR-Schulungen für MitarbeiterInnen vor. CSR-Kriterien werden im Einkauf berücksichtigt, eine Risikoanalyse (Gespräche und Besuche der Produktionsstätte vor Beginn der Partnerschaft als auch nach Unterzeichnung des Verhaltenskodexes) wird durchgeführt. Der Verhaltenskodex gilt für alle Agenten, Direktlieferanten und alle Produktionsstätten inkl. Subproduzenten. Darüber hinaus gilt er auch für die Vorstufe (Stoff- und Zutatenlieferanten), nicht nur für die Konfektionäre.
Das Unternehmen ist weder Mitglied in einer Multi-Stakeholder-Initiative noch in einer Monitoring-Initiative. Schöffel kündigt einen Beitritt zur Fair Wear Foundation an.
Fortgeschritten
Durchschnittlich
Einsteiger
Nachlässig
Verweigerer
↑ Aufwärtstrend - Fair Wear Foundation Beitritt
Hintergrundinformationen zum Firmen-Check
Bericht über Outdoor-Unternehmen zum Download
Bericht über Snow-, Skate- und Surf-Unternehmen zum Download