Da Quiksilver nicht auf den Fragebogen der CCK geantwortet hat, basiert die folgende Evaluation der Unternehmensverantwortung ausschließlich auf früheren Kontakten mit dem Unternehmen und einer Recherche von Dokumenten durch die CCK.
Quiksilver hat den Fragebogen der CCK nicht beantwortet. Der Verhaltenskodex der Firma ist öffentlich zugänglich im Internet, in Verkaufsläden oder durch andere Informationskanäle. Die Firma liefert keine Information zur Struktur der Zulieferkette, der Produktionsländer und der Produktionsstätten. Es existiert kein Sozialbericht. Quiksilver liefert keine Ergebnisse von Fabrikaudits und es existieren auch keine Reporte mit Ergebnissen einer MSI-Verifizierung.
Das Unternehmen Quiksilver hat einen Verhaltenskodex verabschiedet. Der Verhaltenskodex weist nicht darauf hin, dass dort, wo lokale und internationale Arbeitsstandards variieren, der höhere Standard gelten soll. Quiksilver erklärt nicht, dass sie für die Umsetzung des Verhaltenskodex in der gesamten Lieferkette (inkl. Unterlieferanten) verantwortlich ist. Der Verhaltenskodex beinhaltet nicht alle Bestimmungen der ILO Kernarbeitsnormen und macht keinen expliziten Hinweis auf die ILO Kernarbeitsnormen. Das Unternehmen verpflichtet sich nur dazu, den gesetzlichen Mindestlohn oder Standard-Industrielohn zu zahlen, d.h. keinen Existenzlohn. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit. Der Verhaltenskodex verlangt eine sichere und hygienisch einwandfreie Arbeitsumgebung in den Zulieferfabriken. Das Unternehmen verlangt nicht explizit, dass alle ArbeiterInnen einen Arbeitsvertrag erhalten. Über die oben erwähnten Arbeitsstandards hinaus ist der Verhaltenskodex in einzelnen Punkten nicht hinreichend genau. Er enthält keine Verpflichtung im Hinblick auf*:
*Um mit den jüngsten Entwicklungen der international anerkannten Arbeitsrechtsnormen mitzuhalten (siehe Kodex unter: www.jo-in.org), müsste Quiksilver den Firmenkodex bezüglich der folgenden Normen aktualisieren (und die folgenden ILO-Konventionen explizit anerkennen): 138, 182, 87, 98, 135, 100, 111, 29, 105, 1, 81, 122, 131, 154, 155, 159, 175, 177, 183 und die ILO-Empfehlungen 143, 35, 90, 111, 146, 164, 168, 184, 190.
Es gibt keine glaubwürdigen Beweise dafür, dass das Unternehmen Quiksilver Trainings zu Arbeitsrechtsfragen organisiert oder fördert. Entsprechend den vorliegenden Informationen beabsichtigt Quiksilver nicht, die Zahlung eines Existenzlohns für alle ArbeiterInnen in der Zulieferkette zu implementieren. Quiksilver hat nicht gezeigt, dass es sich der Tatsache bewusst ist, dass ein Teil der Produktionsstandorte in Ländern oder Zonen liegt, in denen Vereinigungsfreiheit gesetzlich nicht garantiert wird. Dem Unternehmen gelingt es nicht, die negativen Auswirkungen seiner eigenen Beschaffungspolitik auf Arbeitsbedingungen genügend umfassend zu berücksichtigen. Es existieren keine Vorschriften, um den Einkäufern positive Anreize zu geben, damit sie bessere Arbeitsbedingungen in den Fabriken berücksichtigen und Aufträge bevorzugt an diese Produktionsstätten geben. Es existieren keine Maßnahmen, die zeigen wie die Planung verbessert werden kann, damit exzessive Überstunden vermieden werden.
Das Unternehmen ist nicht Mitglied einer Business-Monitoringinitiative. Die CCK hat keine Informationen über die Resultate der Monitoring Aktivitäten des Unternehmens. Quiksilver konnte nicht beispielhaft zeigen, wie identifizierte Verstöße gegen Arbeitsrechte nachverfolgt und behoben werden. Das Unternehmen ist nicht in eine unabhängige Verifizierung durch einen Multi-Stakeholder-Ansatz involviert.
Fortgeschritten
Durchschnittlich
Einsteiger
Nachlässig
Verweigerer
↑ Aufwärtstrend - Fair Wear Foundation Beitritt
Hintergrundinformationen zum Firmen-Check
Bericht über Outdoor-Unternehmen zum Download
Bericht über Snow-, Skate- und Surf-Unternehmen zum Download