Es scheint nur sehr wenig Fortschritt zu geben bei IC Companys, obwohl die lokale Multistakeholder-Initiative DIEH der Firma Wissen vermittelt, wie der Monitoring- und Verifikationsprozess verbessert werden kann. Die Firma ist Mitglied der BSCI und überlässt die Weiterentwicklung und Ausformulierung des Verhaltenskodexes dieser Businessvereinigung. In einer Befragung durch die CCK Dänemark hat die IC Companys mitgeteilt, dass sie sich mit der Frage nach der Bezahlung eines Existenzlohnes auseinandergesetzt hätten, einen Existenzlohn jedoch nicht einführen wollen.
Die nachfolgende Beurteilung der Unternehmenspolitik hinsichtlich Transparenz sowie der Implementierung und dem Monitoring von Arbeitsrechtsnormen basiert auf den Antworten des Unternehmens auf den Fragebogen der CCK und auf einer zusätzlichen Recherche von Dokumenten, durchgeführt von der CCK.
IC Companys A/S hat den Fragebogen der CCK beantwortet, aber keine zusätzlichen Dokumente geliefert. Der Verhaltenskodex der Firma ist öffentlich zugänglich im Internet, in Verkaufsläden oder durch andere Informationskanäle. Die Firma liefert nicht sehr umfassende Informationen zu den Produktionsländern und der Struktur der Lieferkette. Es existiert kein Sozialbericht. IC Companys A/S liefert keine Ergebnisse von Fabrikaudits und es existieren auch keine Reporte mit Ergebnissen einer MSI-Verifizierung.
Das Unternehmen IC Companys A/S hat einen Verhaltenskodex verabschiedet. Der Verhaltenskodex weist darauf hin, dass dort, wo lokale und internationale Arbeitsstandards variieren, der höhere Standard gelten soll. IC Companys A/S erklärt nicht, dass sie für die Umsetzung des Verhaltenskodex in der gesamten Lieferkette (inkl. Unterlieferanten) verantwortlich ist. Das Unternehmen verpflichtet sich formell dazu grundlegende Arbeitsstandards – entsprechend den ILO Kernkonventionen in der gesamten Lieferkette zu respektieren. Das Unternehmen verpflichtet sich nur dazu, den gesetzlichen Mindestlohn oder Standard-Industrielohn zu zahlen, d.h. keinen Existenzlohn. Der Verhaltenskodex der Firma beschränkt die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 Stunden (48 Stunden plus 12 Stunden Überzeit). Es ist vereinbart, dass Überstunden nur gelegentlich geleistet und mit dem üblichen Zuschlag abgegolten werden müssen. Der Verhaltenskodex verlangt eine sichere und hygienisch einwandfreie Arbeitsumgebung in den Zulieferfabriken. Das Unternehmen verlangt nicht explizit, dass alle ArbeiterInnen einen Arbeitsvertrag erhalten. Über die oben erwähnten Arbeitsstandards hinaus ist der Verhaltenskodex in einzelnen Punkten nicht hinreichend genau. Er enthält keine Verpflichtung im Hinblick auf*:
*Um mit den jüngsten Entwicklungen der international anerkannten Arbeitsrechtsnormen mitzuhalten (siehe Kodex unter: www.jo-in.org), müsste IC Companys A/S den Firmenkodex bezüglich der folgenden Normen aktualisieren (und die folgenden ILO-Konventionen explizit anerkennen): 81, 122, 175, 177 und die ILO-Empfehlungen 143, 35, 90, 111, 168, 184.
Der Verhaltenskodex ist in alle Hauptsprachen der Länder übersetzt, aus denen das Unternehmen die Waren bezieht. Jeder Kaufvertrag legt die Verpflichtung des Zulieferers fest, den Kodex bei sich und seinen Unterlieferanten umzusetzen. Es gibt keine glaubwürdigen Beweise dafür, dass das Unternehmen IC Companys A/S Trainings zu Arbeitsrechtsfragen organisiert oder fördert. Entsprechend den vorliegenden Informationen beabsichtigt IC Companys A/S nicht, die Zahlung eines Existenzlohns für alle ArbeiterInnen in der Zulieferkette zu implementieren. Entsprechend der gelieferten Information liegen einige der Produktionsstandorte in Ländern oder Zonen, in denen Vereinigungsfreiheit gesetzlich nicht garantiert wird. IC Companys A/S berücksichtigt zu einem gewissen Grade, dass die eigene Beschaffungspolitik Auswirkungen auf die Zulieferer hat. Das Unternehmen hat einige Prozeduren etabliert, welche den Zulieferern zeigen, wie Planung verbessert und damit übermäßige Überstunden vermieden werden können.
Das Unternehmen ist Mitglied der Business-Monitoringinitiative: BSCI. IC Companys A/S konnte nicht beispielhaft zeigen, wie identifizierte Verstöße gegen Arbeitsrechte nachverfolgt und behoben werden. Das Unternehmen ist nicht in eine unabhängige Verifizierung durch einen Multi-Stakeholder-Ansatz involviert.
Fortgeschritten
Durchschnittlich
Einsteiger
Nachlässig
Verweigerer
↑ Aufwärtstrend - Fair Wear Foundation Beitritt
Hintergrundinformationen zum Firmen-Check
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Bericht über Snow-, Skate- und Surf-Unternehmen zum Download