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Firmenprofil: Erima

Unternehmensdaten

Pfullingen
Deutschland
Keine eigenen Shops, ca. 3.500 Kunden in Deutschland, ca. 6.000 in Europa
Wolfram Mannherz
nicht bekannt
nicht bekannt
Belgien (1), China, Volksrepublik (7), Deutschland (2), Indien (1), Indonesien (1), Italien (1), Österreich (1), Pakistan (3), Polen (1), Taiwan (3), Thailand (2), Türkei (6)
Das Unternehmen hat seinen Ursprung in der von Remigius Wehrstein 1900 gründeten Sportbekleidungsfabrik in Reutlingen, Deutschland. 1936 übernimmt Erich Mak das Unternehmen, auf dessen Namen die heutige Bezeichnung der Marke ERIMA zurückgeht. ERIMA ist neben Outdoor-Bekleidung spezialisiert auf Bekleidung für Teamsportarten wie Volleyball, Handball, Fußball etc und ist Ausstatter des Österreichischen Olympischen Comités.

Kommentar der CCK

Positiv zu vermerken ist, dass sich das Unternehmen nach anfänglichem Zögern an der Erhebung der CCK beteiligt hat. ERIMAs Verhaltenskodex weist jedoch einige inhaltliche Mängel auf. Die Forderung nach einem Existenzlohn fehlt ebenso, wie strikte Vorgaben hinsichtlich exzessiver Überstunden. ERIMA ist weder Mitglied in einer Multi-Stakeholder-Initiative noch einer Monitoring-Initiative. Eine Überprüfung von sozialen Standards findet im Moment ausschließlich durch interne Audits statt. Das Unternehmen kündigt an, diese in Zukunft durch einen externen Partner durchführen zu wollen. Ein effektives und transparentes Engagement im Bereich der Unternehmensverantwortung wäre der Beitritt von ERIMA zu einer glaubwürdigen Verifizierungsinitiative.

Transparenz

Das Unternehmen ERIMA hat den Fragebogen der CCK beantwortet. Das Unternehmen ist wenig transparent im Hinblick auf Umsätze und Unternehmensstruktur. Die Firma hat einen Verhaltenskodex. Er ist jedoch nicht öffentlich zugänglich im Internet, in Verkaufsläden oder durch andere Informationskanäle. Das Unternehmen ERIMA lieferte einige Informationen zu den Produktionsländern und der Struktur der Lieferkette. Es existiert kein Sozialbericht, jedoch wird ein Jahresbericht herausgegeben.

Verhaltenskodex

Das Unternehmen ERIMA hat einen Verhaltenskodex verabschiedet. Der Verhaltenskodex weist nicht darauf hin, dass dort, wo lokale und internationale Arbeitsstandards variieren, der höhere Standard gelten soll. Das Unternehmen verpflichtet sich nur dazu, den gesetzlichen Mindestlohn oder Standard-Industrielohn zu zahlen, d.h. keinen Existenzlohn. Der Verhaltenskodex der Firma beschränkt die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 Stunden (48 Stunden plus 12 Stunden Überzeit), erlaubt jedoch in Ausnahmefällen eine höhere Stundenzahl pro Woche. Der Verhaltenskodex verlangt eine sichere und hygienisch einwandfreie Arbeitsumgebung in den Zulieferfabriken. Der Verhaltenskodex ist laut Firmenauskunft für Direktlieferanten und Agenten vertraglich bindend.

Kodexumsetzung

Das Unternehmen hat nicht offen gelegt, ob sein Verhaltenskodex in irgendeine Sprache eines Landes übersetzt wurde, aus der es die Waren bezieht. Das Unternehmen ERIMA organisiert oder fördert keine Trainings zu Arbeitsrechtsfragen. Entsprechend den vorliegenden Informationen beabsichtigt ERIMA nicht, die Zahlung eines Existenzlohns für alle ArbeiterInnen in der Zulieferkette zu implementieren. Mittels Kapazitätenplanung mit den Lieferanten sollen übermäßige Überstunden für die FabrikarbeiterInnen vermieden werden. ERIMA ist hinsichtlich der CSR Struktur im Unternehmen transparent.

Monitoring und Verifizierung

Das Unternehmen ist weder Mitglied einer Multi-Stakeholder-Initiative noch einer Monitoring-Initiative. Laut Firmenauskunft werden soziale Standards im Rahmen von Besuchen der Zulieferbetriebe kontrolliert.

Erima
Erima
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