Billabong International Limited verfügt über einen umfassenden Verhaltenskodex. Auf der Website wird ausführlich über die Aktivitäten des Konzerns bezüglich der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Zulieferkette berichtet. Obwohl der Konzern anscheinend auf soziale Fragen sensibilisiert ist, arbeitet Billabong bisher nicht mit einer unabhängigen Verifizierungsstelle zusammen. Das Unternehmen stützt sich stark auf Sozialaudits, obwohl bekannt ist, dass gerade weiche Faktoren wie z.B. Gewerkschaftsrechte oder Einschüchterungstaktiken oftmals nicht bei einem Sozialaudit erfasst werden können. Unklar ist auch, inwieweit die Vorgaben an die Zulieferer dem Verhaltenskodex von SA8000 entsprechen, der Konzern agiert hier anscheinend mit zwei unterschiedlichen Dokumenten. Fraglich bleibt auch, ob systematisch auf die Einführung eines Existenzlohnes in der ganzen Zulieferkette hingearbeitet wird.
Da Billabong nicht auf den Fragebogen der CCK geantwortet hat, basiert die folgende Evaluation der Unternehmensverantwortung ausschließlich auf früheren Kontakten mit dem Unternehmen und einer Recherche von Dokumenten durch die CCK.
Billabong hat den Fragebogen der CCK nicht beantwortet. Der Verhaltenskodex der Firma ist öffentlich zugänglich im Internet, in Verkaufsläden oder durch andere Informationskanäle. Die Firma liefert nicht sehr umfassende Informationen zu den Produktionsländern und der Struktur der Lieferkette. Es existiert kein öffentlich zugänglicher Sozialbericht. Billabong liefert keine Ergebnisse von Fabrikaudits und es existieren auch keine Berichte mit Ergebnissen einer MSI-Verifizierung.
Das Unternehmen Billabong hat einen Verhaltenskodex verabschiedet. Der Verhaltenskodex weist darauf hin, dass dort, wo lokale und internationale Arbeitsstandards variieren, der höhere Standard gelten soll. Billabong erklärt nicht, dass sie für die Umsetzung des Verhaltenskodex in der gesamten Lieferkette (inkl. Unterlieferanten) verantwortlich ist. Das Unternehmen verpflichtet sich formell dazu grundlegende Arbeitsstandards – entsprechend den ILO Kernkonventionen – in der gesamten Lieferkette zu respektieren. Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, dem Recht der ArbeiterInnen auf einen Existenzlohn nachzukommen (d.h. ein Lohn der bei einer Regelarbeitszeit den Grundbedarf der ArbeiterInnen und ihrer Familie deckt und zusätzlich frei verfügbares Einkommen übrig lässt). Der Verhaltenskodex der Firma beschränkt die wöchentliche Arbeitszeit auf 60 Stunden (48 Stunden plus 12 Stunden Überzeit). Es ist vereinbart, dass Überstunden nur gelegentlich geleistet und mit dem üblichen Zuschlag abgegolten werden müssen. Der Verhaltenskodex verlangt eine sichere und hygienisch einwandfreie Arbeitsumgebung in den Zulieferfabriken. Das Unternehmen verlangt nicht explizit, dass alle ArbeiterInnen einen Arbeitsvertrag erhalten. Über die oben erwähnten Arbeitsstandards hinaus ist der Verhaltenskodex in einzelnen Punkten nicht hinreichend genau. Er enthält keine Verpflichtung im Hinblick auf*:
*Um mit den jüngsten Entwicklungen der international anerkannten Arbeitsrechtsnormen mitzuhalten (siehe Kodex unter: www.jo-in.org), müsste Billabong den Firmenkodex bezüglich der folgenden Normen aktualisieren (und die folgenden ILO-Konventionen explizit anerkennen): 81, 122, 154, 175 und die ILO-Empfehlungen 143, 35, 90, 111, 168, 184, 190.
Der Verhaltenskodex ist in alle Hauptsprachen der Länder übersetzt, aus denen das Unternehmen die Waren bezieht. Es ist unsicher, ob der Kaufvertrag mit dem Zulieferer festlegt, dass ein umfassender Verhaltenskodex bei ihm und all seinen Unterlieferanten umgesetzt werden muss. Es gibt keine glaubwürdigen Beweise dafür, dass das Unternehmen Billabong Trainings zu Arbeitsrechtsfragen organisiert oder fördert. Entsprechend den vorliegenden Informationen beabsichtigt Billabong nicht, die Zahlung eines Existenzlohns für alle ArbeiterInnen in der Zulieferkette zu implementieren. Billabong hat nicht gezeigt, dass es sich der Tatsache bewusst ist, dass ein Teil der Produktionsstandorte in Ländern oder Zonen liegt, in denen Vereinigungsfreiheit gesetzlich nicht garantiert wird. Wir befürchten, dass es dem Unternehmen nicht gelingt, die negativen Auswirkungen seiner eigenen Beschaffungspolitik auf Arbeitsbedingungen genügend umfassend zu berücksichtigen.
Billabong konnte nicht beispielhaft zeigen, wie identifizierte Verstöße gegen Arbeitsrechte nachverfolgt und behoben werden. Das Unternehmen ist Mitglied der Multi-Stakeholder-Initiative Social Accountability Initiative (SAI). Diese MSI führt jedoch keine unabhängige Verifizierung bei den Mitgliedfirmen durch.
Fortgeschritten
Durchschnittlich
Einsteiger
Nachlässig
Verweigerer
↑ Aufwärtstrend - Fair Wear Foundation Beitritt
Hintergrundinformationen zum Firmen-Check
Bericht über Outdoor-Unternehmen zum Download
Bericht über Snow-, Skate- und Surf-Unternehmen zum Download